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Einfuhrformalitäten für Haustiere 
nach Schweden

Bereits  seit 2004 gelten neue Regeln für die Einfuhr von Haustieren nach Schweden. Alle Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der EU reisen oder in die EU wiedereingeführt werden, müssen einen Heimtierausweis haben. Dieser wird in der Amtssprache des Ausstellungsmitgliedsstaates und in Englisch verfasst. Bei allen Transporten zwischen EU Mitgliedsstaaten müssen die Tiere in Begleitung eines Heimtierausweises sein. Diesen muss der Reisende in seinem Heimatland anschaffen. Der alte internationale gelbe Impfpass wird nicht mehr benötigt, da alle Impfungen und sonstige Untersuchungen dort eingetragen werden. ( Foto des Tieres nicht vergessen!!!) 

So sieht dieser Pass aus:

  

 Schweden verlangt bei der Einreise nunmehr  Folgendes:

·         Der Hund muss eindeutig zu identifizieren sein ( ID-Kennzeichnung). Jüngere Tiere sind bereits gechipt, ansonsten die Frage: Ist seine Tätowierung noch erkennbar ?
Wenn nicht, nacharbeiten oder Mikrochip einsetzen lassen.
In der Regel wird dieser vom Tierarzt über eine etwas dickere Kanüle in das weiche Gewebe unter dem Nackenfell oberhalb der linken Schulter eingesetzt. Der Chip- Transponder ist ca. 12 x 2 mm groß, und verbleibt lebenslang im Gewebe des Hundes. Das Implantieren spürt das Tier meist kaum stärker als wenn eine andere Injektion gesetzt werden würde, eine gesonderte Betäubung ist also nicht nötig. Mit Hilfe des Chips kann man mit dem entsprechenden Lesegerät, das man einige Zentimeter über die Stelle im Nacken hält, elektronisch einige Stammdaten zum Hund und Informationen zur Rückvermittlung des Tieres auslesen. Der Transponder nach ISO-Standard enthält einen Mikrochip mit einer 15-stelligen Nummer sowie eine miniaturisierte Antenne. Die individuelle Chipnummer wird weltweit nur einmal vergeben. Der Transponder sendet keine eigene Strahlung aus. Er wird beim Ablesevorgang kurzzeitig aktiviert und reflektiert die Identifikationsnummer des Mikrochips auf das Display des Lesegerätes.

An der Grenze müssen dann alle Originalunterlagen vorgezeigt werden, also Heimtierpass, Antikörpertest und ID-Kennzeichnung.

Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

Den stets aktuellen Stand hinsichtlich der o.a. Informationen  können Sie auch der Website des schwedischen Zentralamtes für Landwirtschaft unter folgender Adresse entnehmen   http://www.sjv.se. Besuchen Sie bitte diese,  um sich auf dem Laufenden zu halten!    

HIER erfahren Sie das Ganze auch im Audio/ Video- Format, vorausgesetzt, dass Sie beispielsweise den WindowsMediaPlayer installiert haben. 

Weitere Infos zum EU-Heimtierpass finden Sie auch  auf der Homepage der Bundestierärztekammer unter http://www.bundestieraerztekammer.de/fachliches/tierseuchen/eu-heimtierpass/index.htm

   Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne jede Gewähr !

 

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